Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte, mit denen jeder Mensch geboren wird und die ihm ein Leben in Würde und Glück ermöglichen. Diese Rechte sind universell und allen Menschen angeboren.
Die Shimadzu-Gruppe ist sich bewusst, dass die Achtung der Menschenrechte aller an unseren Geschäftsaktivitäten beteiligten Interessengruppen ein zentraler Grundsatz unserer Unternehmensführung ist. Wir haben einen Rahmen zur Förderung der Achtung der Menschenrechte geschaffen, der auf internationalen Normen und staatlichen Richtlinien basiert. Dieser umfasst unsere Menschenrechtspolitik, unsere Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte sowie unsere Mechanismen zur Abhilfe und Korrektur.
Rahmen zur Förderung der Achtung der Menschenrechte
Unser Engagement für die Menschenrechte ist in der Menschenrechtspolitik der Shimadzu-Gruppe festgelegt. Wir führen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen durch, um Menschenrechtsrisiken (negative Auswirkungen), in die wir verwickelt sind oder sein könnten, zu identifizieren und zu bewerten. Prioritäre Risiken werden als „Schlüsselthemen“ bezeichnet, und wir arbeiten daran, diese durch Aufklärung, regelmäßige Überwachung und angemessene Informationsweitergabe zu minimieren.
Wir richten außerdem Mechanismen ein, um im Falle von Menschenrechtsverletzungen umgehend Abhilfe zu schaffen.

Menschenrechtspolitik
Die Shimadzu-Gruppe hat die Shimadzu-Gruppe-Menschenrechtspolitik als ihren höchsten Standard für Menschenrechtsinitiativen formuliert, basierend auf internationalen Normen, staatlichen Richtlinien und dem Input externer Experten.
Menschenrechtspolitik der Shimadzu-Gruppe
Die Shimadzu Corporation und ihre Konzerngesellschaften (nachfolgend „Shimadzu-Gruppe“) sind der festen Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte aller an unseren Geschäftsaktivitäten beteiligten Interessengruppen grundlegend für unser unternehmerisches Handeln ist. Wir verstehen die Anforderungen internationaler Menschenrechtsnormen und definieren diese Richtlinie als unseren höchsten Verhaltenskodex in diesem Bereich. Gemäß dieser Richtlinie verfolgen wir das Ziel, „durch Wissenschaft und Technologie einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten“ – unserer Unternehmensphilosophie –, indem wir die Menschenrechte aller Interessengruppen achten und Geschäftsaktivitäten fördern, die unserem Managementprinzip „Wir verwirklichen unsere Wünsche für das Wohlergehen der Menschheit und der Erde“ entsprechen.
- Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeiter* der Shimadzu-Gruppe.
Wir bitten auch unsere Geschäftspartner, einschließlich Lieferanten und Vertreter, Menschenrechtsinitiativen auf der Grundlage dieser Richtlinie zu unterstützen und sich daran zu beteiligen. - Internationale Normen
Die Shimadzu-Gruppe versteht und respektiert die folgenden internationalen Normen in Bezug auf Menschenrechte:・ Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) ・ ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ・ Internationale Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Internationale Pakte) ・ OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
Wir respektieren auch nationale Aktionspläne, die auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basieren, und unterstützen die zehn Prinzipien des UN Global Compact, dem die Shimadzu Corporation beigetreten ist. - Aktivitäten
Zur Förderung der Achtung der Menschenrechte engagiert sich die Shimadzu-Gruppe in folgenden Aktivitäten:・ Menschenrechtsprüfung (Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken in allen Geschäftsaktivitäten, Auswahl von Schlüsselthemen, Überwachung und Prävention/Minderung von Risiken) ・ Einrichtung von Abhilfemechanismen (Korrektur von Menschenrechtsverletzungen und Verhinderung ihres Wiederauftretens) ・ Schulung und Weiterbildung (Für Führungskräfte, Mitarbeiter und Geschäftspartner der Shimadzu-Gruppe) ・ Dialog mit den Interessengruppen ・ Transparente Informationsweitergabe - Organisationsstruktur
Im Rahmen des Nachhaltigkeitstreffens der Shimadzu-Gruppe haben wir den Menschenrechtsausschuss der Shimadzu-Gruppe (im Folgenden „Menschenrechtsausschuss“) eingerichtet.
Der Menschenrechtsausschuss überwacht die Aktivitäten zur Erfüllung der Verantwortung der Shimadzu-Gruppe für die Achtung der Menschenrechte. - Wichtige Themen
Mithilfe einer auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basierenden menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung identifiziert die Shimadzu-Gruppe „Schlüsselfragen“ im Zusammenhang mit Menschenrechtsrisiken und priorisiert Maßnahmen zu deren Minderung.
Diese Kernpunkte werden vom Menschenrechtsausschuss bewertet und geprüft und im Rahmen der Nachhaltigkeitssitzung der Gruppe erörtert. Sie werden bei Bedarf aufgrund von Veränderungen im externen Umfeld oder innerhalb der Shimadzu-Gruppe angepasst. Einzelheiten zu den Kernpunkten werden gesondert definiert. -
Governance-Struktur
Diese Richtlinie wird mit Zustimmung des Verwaltungsrats erstellt und überarbeitet.
Der Vorstand überwacht die Menschenrechtsinitiativen der Shimadzu-Gruppe durch regelmäßige Berichte des Nachhaltigkeitstreffens der Gruppe und des Menschenrechtsausschusses.
Die Richtlinie wird bei Bedarf als Reaktion auf Veränderungen im externen Umfeld überprüft.
- (*) Führungskräfte: Interne/externe Direktoren, leitende Angestellte mit Titeln, allgemeine leitende Angestellte usw.
Mitarbeiter: Alle Personen, die bei dem Unternehmen beschäftigt sind, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses (einschließlich abgeordneter Mitarbeiter und Zeitarbeiter).
Gegründet: 30. September 2025
Shimadzu Corporation
Präsident und CEO: Yasunori Yamamoto
Diese Richtlinie wurde durch Beschluss des Verwaltungsrats der Shimadzu Corporation festgelegt.
Governance- und Förderstruktur
Der Menschenrechtsausschuss der Shimadzu-Gruppe wurde im Rahmen des Risikomanagement- und Ethikausschusses, einem spezialisierten Unterausschuss des Nachhaltigkeitstreffens der Shimadzu-Gruppe, eingerichtet. Der Vorstand überwacht die Menschenrechtsinitiativen der Shimadzu-Gruppe durch regelmäßige Berichte im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitstreffen.
Dem Menschenrechtsausschuss gehören die Leiter der Abteilungen an, die mit Menschenrechten in Verbindung stehen, wie z. B. Risikomanagement, Personalwesen, Beschaffung, Rechtsabteilung und die Abteilung für Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmensstrategie. Er überwacht sowohl interne als auch externe Menschenrechtsinitiativen.

Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte
1. Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken
Unter Berücksichtigung internationaler Normen und Verwaltungsrichtlinien ermittelt unser Unternehmen die zu beachtenden Aspekte und bewertet diese anhand zweier Kriterien: Auswirkungen auf die Menschenrechte und wirtschaftliches Potenzial. Der Menschenrechtsausschuss leitet diesen Prozess und bezieht Expertenmeinungen sowie die Geschäftslage der Konzerngesellschaften ein, um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsrisiken innerhalb unseres Konzerns zu identifizieren und zu bewerten.
Die von unserer Gruppe priorisierten Menschenrechtsrisiken werden jährlich auf der Nachhaltigkeitskonferenz diskutiert und als Schlüsselthemen ausgewählt.
Wichtigste Menschenrechtsrisiken nach Interessengruppen
| Stakeholder | Hauptrisiken für die Menschenrechte |
|---|---|
| Mitarbeiter | Verschiedene Formen von Belästigung, Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vereinigungsfreiheit, Diskriminierung (Beschäftigung/Zuweisung), unzureichende/unbezahlte Löhne, übermäßige/unfaire Arbeitszeiten |
|
Lieferkette |
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Bestechung/Korruption, Konfliktgebiete, verschiedene Formen der Belästigung, Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums |
|
Kunden |
Verbrauchersicherheit und Informationsrecht, Bestechung/Korruption, verschiedene Formen der Belästigung, Recht auf Privatsphäre |
| Lokale Gemeinschaften | Klimawandelbedingte Probleme, Freizügigkeit, Verletzung der Rechte indigener und lokaler Bewohner, Diskriminierung (Rasse/Ethnie) |
2. Prävention und Minderung von Risiken
Unfaire Behandlung und Diskriminierung
Unser Unternehmenskodex, der als Verhaltensrichtlinie für unsere Mitarbeitenden dient, beinhaltet die Achtung der individuellen Menschenrechte und verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache, Nationalität, Religion, Behinderung, Weltanschauung oder anderen Gründen. Wir legen außerdem Verhaltensstandards für die Achtung der Menschenrechte und Vielfalt fest und fördern so ein Arbeitsumfeld, das die Menschenrechte aller Mitarbeitenden respektiert und die Vielfalt von Persönlichkeit und Individualität wertschätzt.
Unternehmensphilosophie
Nachhaltigkeitscharta der Shimadzu-Gruppe
Förderung der Vielfalt
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
Um verantwortungsvolle Beschaffung zu fördern, haben wir die „Shimadzu Group CSR Procurement Guidelines“ (Richtlinien für die CSR-Beschaffung der Shimadzu-Gruppe) eingeführt, die von unseren Geschäftspartnern Verständnis und Einhaltung fordern. Diese Richtlinien umfassen fünf Bereiche, darunter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen. Wir führen Bewertungen durch und bieten unseren Geschäftspartnern Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Prozesse.
Unsere Unternehmensgruppe bekämpft Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel in allen Phasen ihrer Geschäftstätigkeit und fördert nachhaltiges Wirtschaften. Neben Selbstbewertungen bestätigen und verbessern wir unsere Bemühungen durch den Austausch mit Lieferanten, beispielsweise durch Interviews. Die Bewertungsergebnisse dienen als Kriterien für die Auswahl von Geschäftspartnern.
Nachhaltige Beschaffung
Einhaltung des Modern Slavery Act
Reaktion auf Konfliktmineralien
Eine Szene aus dem persönlichen Gespräch mit dem Lieferanten.Verbot der Belästigung
Unser Unternehmenskodex verpflichtet uns zur Schaffung eines positiven und diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds. Wir setzen uns aktiv gegen Machtmissbrauch, sexuelle Belästigung, Belästigung im Zusammenhang mit Mutterschaft/Kinderbetreuung und Kundenbelästigung ein. Um schnell und fair reagieren zu können, haben wir Beratungs- und Meldewege eingerichtet.
Wir schützen die Privatsphäre von Ratsuchenden und Meldenden strikt und verbieten jegliche Benachteiligung. Um das Bewusstsein für Unternehmensethik zu stärken, führen wir jährlich Schulungen zu Ethik und Prävention von Belästigung per E-Learning oder in Form von Broschüren durch.
Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds und entsprechender Arbeitsbedingungen
Seit 1921 begeht unsere Unternehmensgruppe einen Tag der Betriebssicherheit, um sichere und hygienische Arbeitsplätze zu fördern. Wir sind überzeugt, dass Sicherheit und Hygiene untrennbar mit dem Geschäftsbetrieb verbunden sind. Wir halten uns an die geltenden Gesetze und internen Richtlinien zum Arbeitsschutz und führen Sicherheitsschulungen durch, bei denen wir unter anderem Sicherheitskenntnisse von erfahrenen Mitarbeitern an jüngere weitergeben und gründliche Risikobewertungen durchführen.
Aktuelle Studien zeigen, dass etwa ein Drittel der Arbeitsunfälle auf unerfahrene Mitarbeiter mit weniger als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit zurückzuführen ist. Um solche Unfälle aufgrund mangelnder Erfahrung zu vermeiden, bieten wir Sicherheitsschulungen und Trainings zur Gefahrenerkennung für neue und unerfahrene Mitarbeiter an. Dazu gehört der Einsatz von VR-basierten Sicherheitstrainingsgeräten sowie die Durchführung von Schulungen für wichtige Abteilungen, um die Fähigkeiten zur Gefahrenerkennung zu verbessern.
Arbeitsschutz und Sicherheit
Gesundheits- und Produktivitätsmanagement
Wir sind bestrebt, in jedem Land auf der Grundlage der jeweiligen Arbeitsgesetze angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören die Reduzierung von Überstunden, die Festlegung von Höchstarbeitszeiten, die Sicherstellung eines angemessenen Existenzminimums, die Gewährung von bezahltem Jahresurlaub und die Beseitigung von Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern.
Multi-Stakeholder-Politik (derzeit nur auf Japanisch verfügbar)
Vereinigungsfreiheit und Anerkennung der Rechte aus Kollektivverhandlungen
Unsere Unternehmensgruppe verfügt über betriebsspezifische Gewerkschaften in 13 inländischen Tochtergesellschaften, die alle unter dem Dach der Shimadzu-Gewerkschaft organisiert sind. Unser Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld zu verbessern sowie einen reibungslosen Geschäftsablauf und die Weiterentwicklung unserer Unternehmen durch Gremien und Ausschüsse der Arbeitnehmervertretung zu fördern und dabei auf gegenseitigem Vertrauen basierende, gute Beziehungen aufzubauen.
Bei der Shimadzu Corporation sind grundsätzlich alle regulären Angestellten mit Ausnahme des Managements gewerkschaftlich organisiert. Gewerkschaftsmitgliedschaftsquote (Stand: 31. März 2025): 99,9 %.
Betriebsräte bei der Shimadzu Corporation
| Name des Gremiums/Ausschusses | Inhalt | Häufigkeit der Treffen |
|---|---|---|
| Managementrat | Diskussionen über die Unternehmensführung, die Geschäftslage und den Stand der Geschäftsabwicklung | Ein- oder zweimal pro Jahr |
| Bezirksrat | Diskussionen über Abteilungsfragen | Monatlich |
| Unternehmensweiter Gesundheits- und Sicherheitsausschuss | Diskussionen über unternehmensweite Gesundheits- und Sicherheitsinitiativen | Einmal im Jahr |
| Gesundheits- und Sicherheitsausschuss an jedem Standort | Diskussionen über Gesundheit und Sicherheit an jedem Standort | Monatlich |
| Gesundheits- und Sicherheitsausschuss im Hauptwerk | Diskussionen über Gesundheits- und Sicherheitsinitiativen in jedem Bezirk des Hauptwerks | Monatlich |
| Arbeitsausschuss | Meinungsaustausch und Diskussionen über einzelne Fragen zwischen Arbeitnehmern und Management | Monatlich |
3. Überwachung
Wir haben Leistungsindikatoren (KPIs) für die Bemühungen zur Prävention und Minderung von Menschenrechtsrisiken festgelegt und ein Monitoring durchgeführt, das sich auf den Menschenrechtsausschuss und das Nachhaltigkeitstreffen konzentriert.
4. Offenlegung von Informationen
Informationen im Zusammenhang mit Menschenrechten werden angemessen durch integrierte Berichte, externe Websites usw. veröffentlicht.
Einrichtung von Menschenrechtsbehelfsmechanismen
Um Probleme im Zusammenhang mit Unternehmensethik, einschließlich Menschenrechten, frühzeitig zu erkennen, ihnen vorzubeugen und darauf zu reagieren, haben wir interne und externe Meldekanäle eingerichtet. Diese stehen allen Mitarbeitern der Unternehmensgruppe, Zeitarbeitern und Auftragnehmern zur Verfügung; anonyme Meldungen werden akzeptiert.
Im Geschäftsjahr 2024 gingen gruppenweit 164 Meldungen ein. Wir schützen Informanten gemäß den geltenden Gesetzen, führen notwendige Untersuchungen durch und setzen Korrektur- und Präventionsmaßnahmen um.
Wir verfügen außerdem über einen separaten Beschwerdemechanismus für Menschenrechtsverletzungen, der Beschwerden von Interessengruppen entgegennimmt, darunter Geschäftspartner und Kunden, mit denen wir keine direkten Geschäftsbeziehungen unterhalten, sowie Mitglieder lokaler Gemeinschaften.
Compliance und Risikomanagement
Beratungsstelle für Menschenrechte (derzeit nur auf Japanisch verfügbar)
Menschenrechtsbildung
Unsere Gruppe hat die „Shimadzu Group Corporate Ethics Guidelines“ formuliert, die die Kernaussagen des Unternehmensethikkodex zusammenfassen. Diese Richtlinien betonen Menschenrechte, Compliance und Respekt für Vielfalt und dienen der jährlichen Schulung.
Im Geschäftsjahr 2024 führten wir Schulungen zu Menschenrechten in der Lieferkette für 51 ausländische Konzerngesellschaften durch und erreichten dabei eine Teilnahmequote von 100%.




